Diese Anwendungen werden ohne ärztliche Verschreibung von allen Krankenkassen
durch die Zusatzversicherung übernommen. Klären Sie VOR der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung ab, in welchem Umfang sich Ihre Versicherung an den Kosten beteiligt.
Die unten aufgeführten Behandungen gehören in der Schweiz zur Komplementärmedizin und sind deshalb von der Grundversicherung ausgenommen. Sie werden auch mit ärtzlicher Verordnung von der Grundversicherung nicht vergütet.
Hinweis: In der Regel sind die Leistungen der Zusatzversicherung nicht an der Franchise der Grundversicherung gekoppelt und haben keinen Einfluss auf den Selbstbehalt in der Grundversicherung.
Behandlungen nach:
Bei diesen Eingriffen ist es sehr wichtig, dass die entstehenden Anschwellungen und Ödeme möglichst rasch abschwellen. Durch verbesserte Lymphzirkulation via manuelle Lymphdrainage wird das Gewebe besser mit frischen Nährstoffen versorgt, so dass die Haut und das darunterliegende Bindegewebe sich schneller und besser regenerieren kann.
Bei manchen schönheitschirurgischen Eingriffen kann es zur Bildung von Hämatomen (Blutergüsse) auf der Hautoberfläche kommen. Eine Lymphdrainage, kombiniert mit Ultraschall, hilft, diese Ergüsse rasch abzubauen.